W
Waldreise
Über uns Leistungen Destinationen Kontakt
Beratung anfragen
Über uns Leistungen Destinationen Kontakt Jetzt anfragen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2024

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Waldreise GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Waldreise" oder „Veranstalter"), und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde" oder „Reisender") über die Erbringung von Reiseleistungen im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 651a ff. BGB) in seiner jeweils aktuellen Fassung sowie sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen.

Waldreise ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 214567 B. Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Andreas Kramer. USt-IdNr.: DE 321 456 789.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Waldreise hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Waldreise in Kenntnis der Bedingungen des Kunden die vereinbarten Leistungen vorbehaltlos erbringt.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von Waldreise gespeichert und ist dem Kunden auf Anfrage zugänglich.

§ 2 Vertragsschluss und Buchungsbestätigung

2.1 Angebot und Annahme

Mit der Buchungsanfrage des Kunden — sei es durch das Online-Formular auf unserer Website, per E-Mail, telefonisch oder persönlich in unserem Büro — gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Vertrag kommt zustande mit der schriftlichen Bestätigung durch Waldreise (Buchungsbestätigung), die per E-Mail oder Post übersandt wird. Eine mündliche oder telefonische Zusage begründet noch keinen Vertragsschluss.

2.2 Inhalt der Buchungsbestätigung

Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere: Reiseziel, Reisezeitraum, Reisebeschreibung, Leistungsumfang, Gesamtpreis und Zahlungsmodalitäten. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen und Waldreise über etwaige Fehler oder Abweichungen unverzüglich zu informieren.

2.3 Geschäftsfähigkeit

Der Vertragsschluss setzt die Volljährigkeit und unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus. Buchungen für Minderjährige sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters möglich. Bei Gruppenreisen gelten besondere Bedingungen gemäß § 14 dieser AGB.

2.4 Buchung für Dritte

Bucht ein Kunde für weitere Reiseteilnehmer, so haftet er für alle Verpflichtungen dieser Personen gesamtschuldnerisch. Er ist verpflichtet, alle für den Vertragsschluss und die Reisedurchführung erforderlichen Informationen der Mitreisendem mitzuteilen und sicherzustellen, dass diese den Vertragsbedingungen zustimmen.

§ 3 Reiseleistungen und Leistungsbeschreibung

3.1 Umfang der Reiseleistungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung in der Buchungsbestätigung sowie den ergänzenden Angaben im jeweiligen Reiseprogramm. Waldreise erbringt die beschriebenen Leistungen in der vereinbarten Qualität. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Waldreise.

3.2 Nicht eingeschlossene Leistungen

Sofern nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt, sind folgende Leistungen grundsätzlich nicht im Reisepreis enthalten:

  • An- und Abreisekosten zum Abreiseort
  • Reiserücktrittsversicherung und sonstige Versicherungen
  • Visagebühren (soweit anwendbar)
  • Trinkgelder und persönliche Ausgaben
  • Getränke und Speisen, sofern nicht ausdrücklich im Programm aufgeführt
  • Optionale Ausflüge, die vor Ort gebucht werden

3.3 Programmänderungen

Waldreise behält sich vor, einzelne Programmpunkte aus wichtigen Gründen (z.B. Wetterbedingungen, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Sicherheitsbedenken) zu ändern oder durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen. Über wesentliche Programmänderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Geringfügige Änderungen des Reiseprogramms, die den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen, begründen keine Ansprüche des Kunden.

§ 4 Reisepreis und Zahlung

4.1 Preisbestandteile

Der in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Reisepreis ist der Gesamtpreis inklusive aller gesetzlichen Steuern und Abgaben, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt und kalkulierbar waren. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) pro Person, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Zahlungsbedingungen

Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch EUR 150,00 pro Person, zu leisten. Diese ist innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn vollständig zu entrichten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der volle Reisepreis sofort bei Buchungsbestätigung fällig.

4.3 Zahlungsverzug

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Waldreise berechtigt, nach erfolgloser Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungsgebühren gemäß § 6 dieser AGB zu erheben. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

4.4 Preisänderungen

Waldreise behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss zu erhöhen, wenn sich nach dem Vertragsschluss folgende Faktoren erhöhen:

  • Die Kosten für die Beförderung von Reisenden infolge höherer Treibstoffkosten oder anderer Energiekosten
  • Die Höhe der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen
  • Die Wechselkurse, die für die betreffende Pauschalreise relevant sind

Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn die Preiserhöhung mindestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird und die ihr zugrunde liegende Änderung nach dem Vertragsschluss eingetreten ist. Preiserhöhungen von mehr als 8 % des vereinbarten Reisepreises berechtigen den Kunden zur kostenlosen Stornierung gemäß § 5 Absatz 2.

§ 5 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

5.1 Rücktrittsrecht

Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber Waldreise erklärt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Waldreise.

5.2 Pauschale Entschädigungen

Im Falle des Rücktritts durch den Kunden kann Waldreise folgende pauschale Entschädigungen verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist auf höhere Gewalt oder unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen:

  • Rücktritt mehr als 56 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
  • Rücktritt 56 bis 29 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
  • Rücktritt 28 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
  • Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
  • Rücktritt 6 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • Rücktritt am letzten Tag vor oder am Tag des Reisebeginns: 90 % des Reisepreises
  • Rücktritt nach Beginn der Reise bzw. Nichtantritt: 100 % des Reisepreises

Waldreise ist berechtigt, einen höheren als den pauschal festgesetzten Schaden geltend zu machen, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten die Pauschale übersteigen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Umbuchung statt Rücktritt

Der Kunde kann vor Antritt der Reise verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Waldreise kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die Reisebedingungen nicht erfüllt oder seiner Teilnahme rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Bei Eintritt eines Dritten haften dieser und der ursprüngliche Reisende gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises. Eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 pro Person wird für die Umbuchung erhoben.

§ 6 Rücktritt durch Waldreise

6.1 Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Sofern in der Leistungsbeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann Waldreise bis 30 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt ist unverzüglich zu erklären. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Reisepreis vollständig erstattet.

6.2 Rücktritt aus wichtigem Grund

Waldreise kann vor Beginn der Reise auch vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt wird. Als solche gelten insbesondere: Naturkatastrophen, terroristische Anschläge, kriegerische Auseinandersetzungen, Seuchenzüge, behördliche Verbote oder ähnliche Ereignisse, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren. In diesem Fall erfolgt eine vollständige Erstattung aller bereits geleisteten Zahlungen.

6.3 Rücktritt wegen Zahlungsverzug

Waldreise kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde trotz angemessener Fristsetzung und Mahnung mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug ist. In diesem Fall sind die Stornierungsgebühren gemäß § 5 Absatz 2 zu zahlen.

§ 7 Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden während der Reise

Der Reisende kann den Reisevertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung muss gegenüber Waldreise erklärt werden. Kündigt der Reisende den Vertrag, ist Waldreise berechtigt, den vereinbarten Reisepreis zu verlangen. Waldreise muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die durch die Kündigung eingespart werden, sowie den Wert derjenigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen, die Waldreise durch anderweitige Verwertung erlangt. Eine pauschale Entschädigung von 75 % des anteiligen Restwertes der ungenutzten Reiseleistungen wird erhoben, sofern nicht nachgewiesen wird, dass tatsächlich höhere Kosten entstanden sind.

§ 8 Leistungsänderungen und Mängelrüge

8.1 Abhilfepflicht des Veranstalters

Weicht die tatsächliche Durchführung der Reise erheblich von der vereinbarten Beschaffenheit ab, so ist Waldreise verpflichtet, Abhilfe zu leisten. Der Reisende hat Waldreise unverzüglich über den Mangel zu informieren. Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde.

8.2 Selbstabhilfe durch den Reisenden

Ist Waldreise nicht bereit oder in der Lage, Abhilfe zu leisten, so kann der Reisende, wenn und soweit ihm das Zuwarten nicht zumutbar ist, nach Setzen einer angemessenen Frist selbst Abhilfe schaffen und die notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn wesentliche Reiseleistungen nicht erbracht werden und der Reisende sich ersatzweise andere Leistungen beschaffen muss.

8.3 Minderung

Für die Zeit, in der die Reiseleistung einen Mangel aufweist, mindert sich der Reisepreis. Bei der Berechnung der Minderung ist der Reisepreis für die Zeit des Mangels in einem angemessenen Verhältnis zu kürzen. Die Minderung ist nach Maßgabe der sogenannten Frankfurter Tabelle und ähnlicher anerkannter Kategorisierungssysteme zu bemessen.

§ 9 Haftung des Veranstalters

9.1 Grundsatz

Waldreise haftet für die Nichterfüllung des Vertrages, gleichgültig, ob die Verletzung von Waldreise selbst oder von einem Leistungsträger zu vertreten ist, nach Maßgabe der §§ 651c ff. BGB sowie der nachfolgenden Bestimmungen.

9.2 Beschränkung der Haftung

Die Haftung von Waldreise für Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch, wenn der Schaden durch ein Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

9.3 Ausschluss und Beschränkung nach internationalem Recht

Weitergehende Haftungsbeschränkungen nach internationalem Abkommen bleiben von dieser Regelung unberührt. Soweit die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, durch internationale Übereinkommen begrenzt ist, gelten diese Begrenzungen auch für Waldreise.

9.4 Mitverschulden des Reisenden

Soweit der Reisende einen Schaden mitverursacht hat, mindert sich die Haftung von Waldreise entsprechend. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Schäden zu vermeiden und zu begrenzen sowie etwaige Schäden unverzüglich zu melden.

§ 10 Pflichten des Reisenden

10.1 Mitteilungspflichten

Der Reisende ist verpflichtet, Waldreise alle für die Buchung und Durchführung der Reise relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere gesundheitliche Einschränkungen, Mobilitätsbedürfnisse, Ernährungsbesonderheiten (soweit im Rahmen der gebuchten Leistungen relevant) sowie etwaige behördliche Einschränkungen der Reisefreiheit.

10.2 Reisedokumente

Der Reisende ist für das Mitführen aller erforderlichen Reisedokumente (gültiger Personalausweis oder Reisepass) selbst verantwortlich. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, haftet der Reisende selbst. Waldreise übernimmt keine Haftung für Einreiseverweigerungen, die auf unzureichenden oder abgelaufenen Dokumenten beruhen, sofern Waldreise auf die Dokumentenpflicht hingewiesen hat.

10.3 Verhalten während der Reise

Der Reisende ist verpflichtet, Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen, andere Reiseteilnehmer nicht zu belästigen und die Reiseziele mit der gebotenen Achtsamkeit zu behandeln. Bei erheblichen Pflichtverletzungen ist Waldreise berechtigt, den Reisenden von der Reise auszuschließen. In diesem Fall hat der Reisende keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.

10.4 Meldepflicht bei Mängeln

Der Reisende hat etwaige Mängel der Reiseleistung unverzüglich der Reiseleitung oder dem zuständigen Leistungsträger vor Ort zu melden. Werden Mängel nicht unverzüglich gemeldet, mindert dies die Ersatzansprüche des Reisenden, wenn Waldreise dadurch an einer rechtzeitigen Abhilfe gehindert wurde.

§ 11 Reiserücktrittsversicherung und Reiseversicherung

Waldreise empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung. Diese Versicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten und müssen vom Kunden eigenverantwortlich abgeschlossen werden. Waldreise kann auf Anfrage Versicherungsprodukte vermitteln, ist jedoch nicht zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet.

Der Kunde trägt alle Risiken, die aus dem Verzicht auf eine Reiserücktrittsversicherung entstehen. Waldreise haftet nicht für finanzielle Verluste, die durch einen nicht versicherten Reiserücktritt entstehen.

§ 12 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

Die im Rahmen der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden von Waldreise ausschließlich zur Vertragserfüllung, zur Kundenbetreuung und — nur mit ausdrücklicher Einwilligung — zu Marketingzwecken verwendet. Die Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung an die an der Reisedurchführung beteiligten Leistungsträger. Die vollständigen Datenschutzhinweise sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 13 Kommunikation und Beschwerden

13.1 Kommunikationswege

Alle vertragsrelevanten Erklärungen — insbesondere Rücktritt, Kündigung, Mängelrüge und Schadensersatzansprüche — sind an folgende Adresse zu richten:

Waldreise GmbH
Unter den Linden 42
10117 Berlin
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 30 847 291 56

13.2 Beschwerdefrist

Ansprüche aus der Verletzung von Vertragspflichten durch Waldreise verjähren in zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften. Die Geltendmachung von Ansprüchen hat schriftlich gegenüber Waldreise zu erfolgen.

13.3 Außergerichtliche Streitbeilegung

Waldreise ist bereit, an Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten vor folgenden Schlichtungsstellen teilzunehmen: Söhne Reiseveranstalter e.V. / Allgemeine Deutsche Schlichtungsstelle für Verbraucher und Unternehmen. Weitere Informationen zur Online-Streitbeilegung finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

§ 14 Gruppenreisen und besondere Bedingungen

14.1 Gruppenreisen

Für Gruppenreisen ab 10 Personen gelten gesonderte Konditionen, die im Einzelfall vereinbart werden. Eine Gruppenreise liegt vor, wenn mindestens 10 Personen gemeinsam reisen und eine gemeinsame Buchung vorgenommen wird. Für Gruppenreisen ist ein Gruppenverantwortlicher zu benennen, der als Ansprechpartner gegenüber Waldreise fungiert und für die Einhaltung der Zahlungs- und Stornofristen Mitverantwortung trägt.

14.2 Sonderleistungen für Gruppen

Gruppen ab 10 Personen erhalten bei Buchung einer Standardreise eine Freireise (1 Gratisfahrt pro 10 bezahlende Teilnehmer). Diese Gratisfahrt ist nicht übertragbar und nicht in bar auszahlbar. Für Gruppen mit mehr als 20 Teilnehmern wird ein gesonderter Gruppenleiter kostenlos zur Verfügung gestellt.

14.3 Zahlungsmodalitäten für Gruppen

Für Gruppenreisen kann Waldreise abweichende Zahlungsmodalitäten festlegen. Die Anzahlung beträgt mindestens EUR 200,00 pro Person. Der Restbetrag ist spätestens 45 Tage vor Reisebeginn zu entrichten.

§ 15 Nachhaltige Reisen und Umweltverantwortung

Waldreise ist dem Prinzip des nachhaltigen Reisens verpflichtet. Alle Reiseprogramme werden unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte gestaltet. Die Reisenden werden gebeten, die Verhaltensrichtlinien für nachhaltiges Reisen zu beachten, die mit den Reiseunterlagen ausgehändigt werden. Die Nichteinhaltung dieser freiwilligen Richtlinien hat keine Auswirkungen auf den Reisevertrag.

Im Rahmen unseres Nachhaltigkeitsprogramms kompensieren wir unvermeidbare CO₂-Emissionen unserer Reiseprogramme durch anerkannte Klimaschutzprojekte in Deutschland. Details zu unserem Kompensationsprogramm erhalten Sie auf Anfrage.

§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Waldreise und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die §§ 651a ff. BGB in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, soweit anwendbar. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

16.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Waldreise in Berlin. Für Klagen gegen den Reisenden gilt als Gerichtsstand der allgemeine Wohnsitz des Reisenden oder, sofern er seinen gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat, Berlin.

§ 17 Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das gleiche gilt für etwaige Regelungslücken.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und wurden nicht vereinbart.

Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Bei Buchung erkennt der Kunde die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB an. Waldreise behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Für bereits geschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB fort.

Stand: Januar 2024 · Waldreise GmbH, Berlin

W
Waldreise

Premium Naturreisen durch Deutschland. Von der Regierung anerkannt, mit Leidenschaft gestaltet.

Navigation
Über uns Leistungen Destinationen Kontakt
Rechtliches
Datenschutz Cookie-Richtlinie Nutzungsbedingungen AGB
Kontakt
[email protected] +49 30 847 291 56

© 2024 Waldreise GmbH · Alle Rechte vorbehalten

Datenschutz AGB Cookies Impressum